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Aufgaben

  • Klärung von Benachteiligungen von Wissenschaftlerinnen und Studentinnen der Fakultät

  • Mitwirkung bei der Strukturplanung der Fakultät mit dem Ziel, den Anteil von Frauen in Forschung und Lehre zu erhöhen

  • Entgegennahme und Bearbeitung von persönlichen Beschwerden, Wünschen und Anregungen von Wissenschaftlerinnen und Studentinnen sowie deren Beratung

  • Vertretung der Universitätsgleichstellungsbeauftragten in Berufungskommissionen

Quelle: Frauenförderplan der Fakultät für Wirtschafts- und Verhaltenswissenschaften

Beratungen und Gutachten werden nach den Erkenntnissen der Gender-Forschung und dem Gesetz zur Verhinderung von Benachteiligungen durchgeführt. Die wesentlichen Punkte stimmen dabei mit der Vorgabe der DFG überein, die in sexuelle Konnotation und Diversität unterscheidet und darauf aufbauend einen Werkzeugkasten entwickelt.


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